Dienstleistungen - Beratung, Anpassungsleistungen & Schulungen
Grundsätzlich berechnen wir für die Aufnahme eines Unternehmens in unseren Kundenkreis keine Kosten. Dies bedeutet, dass Sie unsere Leistungen jedenfalls mit kleinen und mittleren Forderungsaufkommen sofort und ohne Anfangskosten in Anspruch nehmen können. Anderes gilt nur dann, wenn individuelle Anpassungen des Verfahrensablaufs oder die Einrichtung von Übergabeschnittstellen gewünscht sind. Diese Leistungen rechnen wir nach Aufwand zu den nachfolgend tabellarisch dargestellten Konditionen ab. Entsprechendes gilt für Schulungsleistungen, die wir selbst erbringen oder durch unsere Kooperationsanwälte Moosmayer, Hoffmann & Partner (www.mhp-recht.de) erbringen lassen (je nach Thematik). |
Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. MwSt. |
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| Gerne unterbreiten wir Ihnen bei Bedarf ein persönliches Angebot, das stets Grundlage für die Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist. | ||||||||||||||||||||
