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Gerichtliches Mahnverfahren

Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind nach der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung degressiv gestaffelt. Auch diese Fremdkosten sind - wie die Auslagen für Recherchen & Auskünfte - vom Auftraggeber zu erstatten.

Der nachfolgende Auszug aus der Tabelle veranschaulicht die Kosten für Hauptforderungen bis € 125.000:

Gerichtskosten sind stets umsatzsteuerfrei.
   
Forderung bis Gerichtskosten Forderung bis Gerichtskosten
€ 300 € 23,00 € 10.000 € 243,00
€ 600 € 23,00 € 13.000 € 109,50
€ 900 € 32,50 € 16.000 € 121,00
€ 1.200 € 42,50 € 19.000 € 132,50
€ 1.500 € 52,50 € 22.000 € 144,00
€ 2.000 € 66,50 € 25.000 € 343,00
€ 2.500 € 80,50 € 30.000 € 170,00
€ 3.000 € 94,50 € 35.000 € 184,50
€ 3.500 € 108,50 € 40.000 € 199,00
€ 4.000 € 122,50 € 45.000 € 213,50
€ 4.500 € 136,50 € 50.000 € 228,00
€ 5.000 € 150,50 € 65.000 € 278,00
€ 6.000 € 169,00 € 80.000 € 328,00
€ 7.000 € 187,50 € 95.000 € 378,00
€ 8.000 € 206,00 € 110.000 € 428,00
€ 9.000 € 224,50 € 125.000 € 478,00
   

Die Gerichtskosten sind degressiv gestaffelt und belaufen sich gegenüber dem streitigen Klageverfahren auf nur ein Sechstel, mindestens aber € 23,00.

Darüber hinaus entstehen im Zwangsvollstreckungsverfahren ggf. Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, die sich an der jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme orientieren.

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