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Vergütungsgrundsätze Inkasso / Forderungsmanagement

Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder sonstige Fixkosten sind uns fremd. Auch wenn Sie unsere Dienstleistungen nur unregelmäßig in Anspruch nehmen, gehen Sie keine laufenden Verpflichtungen ein.

Unser Honorar für die Durchsetzung einer offenen Forderung ist vom Schuldner zu tragen, soweit sich dieser in Verzug befindet. Dieses berechnet sich analog der gesetzlichen Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei die Lawflow GmbH das Risiko der Realisierbarkeit des Erstattungsanspruchs in vollem Umfang trägt. Details hierzu finden Sie unter Inkassogebühren.

Die Leistungserbringung erfolgt daher aus Ihrer Sicht grundsätzlich gebührenneutral. Soweit die enstandenen Inkassogebühren nicht vom Schuldner als Verzugsschaden erstattet werden, verfolgen wir diese ggf. auf eigene Rechnung weiter.

Als Ausgleich für die umfassende Risikotragung durch die Lawflow GmbH beanspruchen wir lediglich die Verzugszinsen als Honorar, soweit diese vom Schuldner bezahlt werden. Auch hier liegt das Risiko also voll bei uns.

Im Übrigen haben Sie nur Auslagen zu erstatten (z.B. Recherche- und Gerichtskosten), also solche Kosten, die wir für Fremdleistungen vorstrecken und die auch bei eigener Rechtsverfolgung durch Sie selbst angefallen wären. Eine Übersicht über diese Kosten finden Sie auf den Seiten Recherchen & Auskünfte und Gerichtskosten.

Dienstleistungen wie die individuelle Anpassung von Texten, Verfahrensabläufen oder Übergabeschnittstellen rechnen wir nach Zeitaufwand ab. Gleiches gilt für Schulungsveranstaltungen in Ihrem Hause. Details finden Sie auf der Seite Dienstleistungen.

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Liebknechtstr. 33
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