Inkassogebühren
Wir berechnen die Vergütung für unsere Dienstleistungen analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), tragen aber – anders als Rechtsanwälte – das volle Risiko der Realisierbarkeit des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Schuldner. Im Gegenzug beanspruchen wir lediglich die vom Schuldner vereinnahmten Verzugszinsen als zusätzliches Honorar. Eine Ausnahme besteht im Falle der nicht durch äußere Umstände (z.B. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) erzwungenen Einstellung des Verfahrens vor dessen planmäßiger Beendigung. Hier berechnen wir ggf. eine Pauschale. Die Risikoverteilung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Soweit eine Pauschale zur Anwendung kommt, werden Zahlungen des Schuldners auf die Gebühren in Abzug gebracht (nicht Zahlungen auf Verzugszinsen, die als Honorar behandelt werden). |
Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. MwSt. |
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