Impressum | Login eAkte

Inkassogebühren

Wir berechnen die Vergütung für unsere Dienstleistungen analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), tragen aber – anders als Rechtsanwälte – das volle Risiko der Realisierbarkeit des Kostenerstattungsanspruchs gegen den Schuldner. Im Gegenzug beanspruchen wir lediglich die vom Schuldner vereinnahmten Verzugszinsen als zusätzliches Honorar.

Eine Ausnahme besteht im Falle der nicht durch äußere Umstände (z.B. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners) erzwungenen Einstellung des Verfahrens vor dessen planmäßiger Beendigung. Hier berechnen wir ggf. eine Pauschale. Die Risikoverteilung können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Soweit eine Pauschale zur Anwendung kommt, werden Zahlungen des Schuldners auf die Gebühren in Abzug gebracht (nicht Zahlungen auf Verzugszinsen, die als Honorar behandelt werden).

Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzl. MwSt.
   
Hauptforderung (HF) < 100,00 € ab 100,00 € ab 600,00 € ab 1.200,00 €
Einstellung vor der ersten Maßnahme kostenfrei
Erzwungene Einstellung in jedem Stadium risikofrei (Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs)
Willkürliche Einstellung während des Verfahrens risikofrei, wenn keine Zahlung auf HF, sonst 5,00 € 5% der HF, höchstens die vollen Inkassogebühren volle Inkassogebühren
Willkürliche Einstellung nach Zahlung der HF 10% der HF Volle Inkassogebühren
> Kontaktaufnahme
Kostenlosen Rückruf anfordern
> News & Infos
> Gründe für Lawflow
- Umfassendes Inkassoverfahren
- Kostenneutralität bzgl. Gebühren
- Optimaler Informationsfluss
- 24x7 Online-Zugriff auf Akten
- Feste Kooperationsanwälte
- Systemkompatibilität
- Automatisierte Aktenübergabe
Mehr zu den Lawflow-Leistungen
> Kontakt
Lawflow GmbH
Liebknechtstr. 33
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 / 460 50 25 40
Fax: 0711 / 460 50 25 49
E-Mail: post [at] lawflow.net