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Gerichtliches Mahnverfahren (elektronisch)

Von vielen Anwälten als unheilvoll empfunden, können wir der relativ neuen Abwicklung des elektronischen gerichtlichen Mahnverfahrens nur Gutes abgewinnen. Anders als das schriftliche Verfahren bringt die vom Gesetzgeber gewollte "Zwangsdigitalisierung" für moderne und flexible Nutzer einen nicht zu unterschätzenden Zeit- und Kostenvorteil. Mit einer entsprechend leistungsfähigen Infrastruktur werden Mahnanträge quasi auf Knopfdruck zum Gericht geschickt, Nachrichten von dort verarbeitet und Anträge auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gestellt. Zeitraubende Postlaufzeiten mit den damit verbundenen Kosten entfallen vollständig.

Das gerichtliche Mahnverfahren schließt sich nahtlos an das Inkassoverfahren an und wird ebenfalls noch von uns als Inkassounternehmen - selbstverständlich weitgehend kostenneutral - erbracht. Im Idealfall endet dieser Verfahrensteil mit einer vollständigen Zahlung des Schuldners oder dem Erlass eines Vollstreckungstitels. Auch dessen zwangsweise Durchsetzung übernehmen nämlich wir zu den bekannten Konditionen.

Sofern der Schuldner Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einlegt, also eine Zahlung auch unter dem Eindruck des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht erfolgt, schließt sich das streitige (gerichtliche) Verfahren an. Dieses ist klassische Anwaltstätigkeit und übersteigt unsere tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten. Deshalb übergeben wir die laufenden Verfahren in diesem Stadium auf Wunsch an unsere Kooperationsanwälte, die sich weiter um die streitige Durchsetzung und Vollstreckung Ihrer Forderung kümmern.

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