Ablauf des Inkassoverfahrens
Das außergerichtliche Inkassoverfahren der Lawflow GmbH basiert auf dem Grundgedanken der Motivation des Schuldners zur Zahlung, führt über die Darstellung bzw. Verdeutlichung künftiger rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile im Falle der Nichtzahlung und mündet in die zwangsweise Durchsetzung der Forderung. Dieses gestufte Verfahren wird dem größten Teil der verschiedenen Schuldnertypen gerecht und gewährleistet eine optimale Realisierungsquote schon im außergerichtlichen Bereich. An die außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen in schriftlicher und telefonischer Form schließt sich das (elektronische) gerichtliche Mahnverfahren nahtlos an. Dieses dient als einschneidender Warnschuss und erforderlichenfalls auch zur Vorbereitung des von unseren Kooperationsanwälten durchzuführenden streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht. Sofern es in diesem Stadium zum Erlass eines vollstreckbaren Titels kommt, kümmern wir uns zudem um die Zwangsvollstreckung (z.B. Konto- oder Lohnpfändung etc.). Für die Einlieferung neuer Inkassoaufträge stehen Ihnen gleich drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie haben die Wahl zwischen der schriftlichen (Post, Fax, E-Mail) Übersendung der Schuldner- und Forderungsdaten, der direkten Erfassung über die Lawflow eAkte oder - für Großkunden - der Einlieferung über unsere Software-Schnittstelle. Die Entscheidung für eine der Alternativen machen wir gemeinsam mit Ihnen von den konkreten Anforderungen abhängig. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von uns einen Abschlussbericht. Sofern die Forderung ganz oder teilweise nicht realisiert werden konnte, übergeben wir die Akte ggf. an unsere Kooperationsanwälte zum Zwecke der Durchführung des streitigen Verfahrens. Auch in diesem Verfahrensabschnitt stehen Ihnen alle notwendigen Informationen über die Lawflow eAkte zur Verfügung und wir Ihnen - ergänzend neben den Anwälten - mit Rat und Tat zur Seite. |
