Ratenzahlungsvereinbarungen
Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Häufig sind Kunden trotz grundsätzlichem Zahlungswillen aktuell nicht in der Lage, eine offene Forderung vollumfänglich zu erfüllen und ersuchen Sie deshalb nach der Möglichkeit einer ratierlichen Zahlung. Der Abschluss und die Überwachung entsprechender Vereinbarungen verursacht allerdings einen hohen Aufwand bei Unternehmen, die hierauf nicht eingerichtet sind. So muss die Vereinbarung aufgesetzt, übersendet und der Rücklauf eines unterschriebenen Exemplars geprüft werden. Ist die Vereinbarung geschlossen, gilt es, den Eingang der laufenden Raten zu überwachen, Zinsen zu berechnen und den Schuldner ggf. - bei Nichtzahlung einer Rate - erneut zur Zahlung aufzufordern. Dies alles bindet personelle und sachliche Mittel und erfordert die Einrichtung entsprechender Arbeitsabläufe. Auch angesichts laufender Verzugszinsen kann und will kaum ein Unternehmen diesen Aufwand schultern, sondern sich primär auf das Kerngeschäft konzentrieren. Lawflow nimmt Ihnen hier sämtliche Arbeitsschritte ab, schließt also mit Ihren Kunden Ratenzahlungsvereinbarungen, überwacht die Zahlungseingänge und führt sämtliche Korrespondenz im Rahmen der Abwicklung. Sofern die Ratenzahlung eingestellt wird, gehen wir auf Wunsch direkt in das Inkassoverfahren über und setzen die Restforderung ggf. zwangsweise durch. Ihr Aufwand geht damit - bei gleichzeitiger Kostenneutralität - gegen Null. |
