Dauertitelüberwachung
Wir geben Ihren Titeln ein Zuhause.
Am Ende des Inkassoverfahrens steht regelmäßig ein vollstreckbarer Titel in Form eines Vollstreckungsbescheids oder - nach Durchführung des streitigen Verfahrens - eines Urteils. Kann dieser Titel nicht zeitnah realisiert werden, ist er nicht zwangsläufig verloren, wenn eine adäquate Aufbewahrung unter fortlaufender Überwachung erfolgt. Schließlich handelt es sich um ein "Wertpapier", dessen Beschaffung einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht hat - abgesehen davon, dass Ihnen der verkörperte Wert zusteht. Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über die auf Ihr Unternehmen lautenden Titel zu behalten - unabhängig davon, ob diese von uns erwirkt wurden oder bereits vorhanden sind. Die Einstellung eines Titels in die Dauerüberwachung garantiert die korrekte Fortschreibung der Zinsberechnung sowie die unverzügliche Veranlassung angezeigter Maßnahmen wie z.B. die Erteilung von Zwangsvollstreckungsaufträgen im Falle von Bonitätsänderungen, die wiederholte Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen und die Unterbrechung der Zinsverjährung. Selbstverständlich sind Sie auch hier stets mit der Lawflow eAkte über den Stand der Dinge informiert und können bei Bedarf Einfluss auf das weitere Verfahren nehmen. |
