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Übersicht Verfahrensablauf

Lawflow bietet Ihnen in Kooperation mit den Rechtsanwälten Moosmayer, Hoffmann & Partner ein einheitliches Inkassoverfahren, das von der ersten Aufforderung über das gerichtliche Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung reicht.

Der Einstieg erfolgt über uns als Inkasso-Dienstleister. Wir fordern Ihren Kunden / Schuldner im (außergerichtlichen) Inkassoverfahren stufenweise auf, seinen rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Sofern keine Reaktion zu verzeichnen ist oder die Forderung nur teilweise bezahlt wird, gehen wir in das gerichtliche Mahnverfahren über und stellen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieses Verfahren endet mit dem Erlass eines Vollstreckungbescheids oder - im Falle eines Widerspruchs oder Einspruchs des Schuldners - mit der Übergabe der Akte an die Kooperationsanwälte zum Zwecke der Durchführung des streitigen Klageverfahrens mit dem Ziel der Erlangung eines vollstreckbaren Titels (= Urteil).

Die sich ggf. anschließende Zwangsvollstreckung wird von dem Unternehmen betrieben, das den Titel erwirkt hat. Im Falle eines Vollstreckungsbescheids sind dies wir, bei erstrittenen Urteilen die Kooperationsanwälte.

Sofern die Zwangsvollstreckung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, nämlich die vollständige Befriedigung der offenen Forderung, stellen wir sämtliche Vollstreckungstitel auf Wunsch in die Dauertitelüberwachung ein, um die Vollstreckung ggf. später weiter zu betreiben und Rechtsverluste für Sie zu vermeiden.

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