Impressum | Login eAkte

Zwangsvollstreckungsverfahren

Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung einer titulierten Forderung mit staatlicher Hilfe (Vollstreckungsgewalt).

Die hierfür zur Verfügung stehenden Maßnahmen reichen von der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher über die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) bis zur Lohn- und Kontenpfändung. Hier dürfen Sie getrost auf unsere umfassenden Kenntnisse auf diesem Spezialgebiet vertrauen. Erforderlichenfalls stehen uns darüber hinaus unsere Kooperationsanwälte mit Rat und Tat zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu gewährleisten.

Als Grundlage der zwangsweisen Forderungsdurchsetzung dient der Vollstreckungsbescheid als Ergebnis des gerichtlichen Mahnverfahrens oder das von unseren Kooperationsanwälten erwirkte Zahlungsurteil. Die Zwangsvollstreckung wird dabei von dem Unternehmen (Lawflow GmbH / Rechtsanwälte Moosmayer, Hoffmann & Partner) betrieben, das den Titel erwirkt hat.

Soweit wir für das Zwangsvollstreckungsverfahren verantwortlich zeichnen, geschieht dies zu den allgemeinen Konditionen, also weitgehend kostenneutral. Wenn die Zwangsvollstreckung nicht zur vollständigen Befriedigung der Forderung führt, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Titel bei uns in die Dauerüberwachung einzustellen, um die künftige Wahrung Ihrer Interessen zu sichern.

> Kontaktaufnahme
Kostenlosen Rückruf anfordern
> News & Infos
> Gründe für Lawflow
- Umfassendes Inkassoverfahren
- Kostenneutralität bzgl. Gebühren
- Optimaler Informationsfluss
- 24x7 Online-Zugriff auf Akten
- Feste Kooperationsanwälte
- Systemkompatibilität
- Automatisierte Aktenübergabe
Mehr zu den Lawflow-Leistungen
> Kontakt
Lawflow GmbH
Liebknechtstr. 33
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 / 460 50 25 40
Fax: 0711 / 460 50 25 49
E-Mail: post [at] lawflow.net