Zwangsvollstreckungsverfahren
Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung einer titulierten Forderung mit staatlicher Hilfe (Vollstreckungsgewalt). Die hierfür zur Verfügung stehenden Maßnahmen reichen von der Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher über die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid) bis zur Lohn- und Kontenpfändung. Hier dürfen Sie getrost auf unsere umfassenden Kenntnisse auf diesem Spezialgebiet vertrauen. Erforderlichenfalls stehen uns darüber hinaus unsere Kooperationsanwälte mit Rat und Tat zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu gewährleisten. Als Grundlage der zwangsweisen Forderungsdurchsetzung dient der Vollstreckungsbescheid als Ergebnis des gerichtlichen Mahnverfahrens oder das von unseren Kooperationsanwälten erwirkte Zahlungsurteil. Die Zwangsvollstreckung wird dabei von dem Unternehmen (Lawflow GmbH / Rechtsanwälte Moosmayer, Hoffmann & Partner) betrieben, das den Titel erwirkt hat. Soweit wir für das Zwangsvollstreckungsverfahren verantwortlich zeichnen, geschieht dies zu den allgemeinen Konditionen, also weitgehend kostenneutral. Wenn die Zwangsvollstreckung nicht zur vollständigen Befriedigung der Forderung führt, haben Sie zudem die Möglichkeit, den Titel bei uns in die Dauerüberwachung einzustellen, um die künftige Wahrung Ihrer Interessen zu sichern. |
